16.07.2020 Runder Tisch

Nicht immer wird die Einschaltung von Reha-Dienstleistern von Kostenträgern, gerne gesehen. „Wir sind Herr des Verfahrens und bestimmen, wo es lang geht!“ war eine Aussage, die ich in den letzten Wochen von einem Rentenversicherungsträger hörte. Da darf die Frage gestellt werden, um wen es geht. Um den Kostenträger oder um das Unfallopfer? Was ist denn die Zielrichtung? Teilhabe?

 

Und es geht auch anders. Im Fall einer Schädelhirnverletzten wurde ein runder Tisch gebildet, um Maßnahmen zu optimieren und Unklarheiten auszuräumen. Im Mittelpunkt stand das Unfallopfer. Leistungen aus dem Personenschadenmanagement können dabei die Leistungen einer Berufsgenossenschaft ergänzen.