Folge 125: Erfolgreiche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt

Die heutige Sendung behandelt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mit der Fachexpertin und Psychologin Jana Wallrath aus Hamburg. Betriebe sind gesetzlich nach dem SGB IX dazu verpflichtet, diese Angebote arbeitsunfähigen Arbeitnehmern anzubieten, die in den meisten Fällen länger als sechs Wochen erwerbsunfähig sind. Ziel des BEM ist eine Verbesserung der Reha und eine rasche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Nach der Einschätzung von Jana Wallrath setzen die Unternehmen nur teilweise die gesetzlichen Vorgaben zum BEM um und nutzen dabei ganz unterschiedliche Strukturen.

Frau Wallrath berichtet von einer sehr gelungenen Umsetzung des BEMs aus ihrer eigenen beruflichen Praxis in einem Hamburger Unternehmen, in dem eine Betriebsvereinbarungmit dem Betriebsrat geschlossen und ein eigenes BEM -Team gegründet wurden. Dieses BEM-Team kümmert sich um die betroffene Arbeitnehmer, die länger als 6 Wochen krank sind. Diese Arbeitnehmer werden angeschrieben, ihnen wird Hilfe angeboten und Ansprechpartner unabhängig von der Erkrankungsart genannt. In diesen Prozess sind innerbetriebliche Personen, der Betriebsrat und eine externe Beraterin involviert. Betroffene Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen Bedenken haben, sich an eine innerbetriebliche Kontaktpersonen zu wenden, können somit auch mit der externen Beraterin Kontakt aufnehmen.

Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Angebote des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch zu nehmen. In ihrer beruflichen Praxis, so merkt Frau Wallrath an, war die Ablehnung des BEMs auch noch kein Kündigungsgrund. Es ist zu beachten, dass die erkrankte Person in erster Linie selber wieder gesunden muss mit Hilfe von außen, die auch ein externer Berater bereitstellt. Der externe Berater, in dem beschriebenen Fall Frau Wallrath, fungiert dabei als Lotse, der dem erwerbsunfähigen Arbeitnehmer nach der Beschäftigung mit dessen Krankheitsgeschichte wertvolle Hinweise und Unterstützung gibt.

Der Prozess des BEM wird nach einem Ablauf von sechs Wochen in Gang gesetzt. Der Betroffene wird von seinem Arbeitgeber angeschrieben und kann so bei Bedarf bereits früh auf die Angebote zurückgreifen. In manchen Fällen ist aufgrund des Krankheitsbildes und der Voraussetzungen in dem Betrieb vor Ort die Wiederaufnahme der alten Arbeitsstelle sehr schwierig. Als externe Expertin berät Frau Wallrath die Personalabteilung des Unternehmens, ob es sinnvoll ist, das bestehende Arbeitsverhältnis zu verändern oder auch zu beenden. Aber dies kann auch positive Aspekte für die betroffenen Arbeitnehmer haben, die sich in einem Gesundungsprozess befinden, da so auch klare Verhältnisse eintreten.

Für die Kontaktaufnahme und eine weiterführende Beratung mit der Fachexpertin Jana Wallrath können Sie jederzeit ihre persönliche Seite besuchen. Aktuelle Informationen zum Thema BEM erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Schlüsselwörter:
Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung, Berufswelt, Erwerbsunfähigkeit, BEM, Betriebliche, Eingliederung, Management, Hilfe, SGB IX