Folge 157 Arzthaftung – wenn Operationen nicht erfolgreich waren

Herr Dr. Heise ist nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch Experte im Arzthaftungsrecht. „Diese Spezialisierung ist aus dem Interesse heraus geboren, aber ich merke auch, dass dieses Gebiet immer mehr Nachfrage erlangt“, erklärt Dr. Heise.

Herr Dr. Heise berichtet über Fälle aus seiner Praxis, die er erfolgreich vertreten konnte. „Am Anfang des Mandates ist die so genannte Informationssammlung wichtig“, erklärt Herr Dr. Heise. Dies beinhaltet z.B. den Überblick über alle Patientenunterlagen von behandelnden Ärzten, Krankenhäuser usw.

Wichtig sind detaillierte Aufzeichnungen der Mandanten über die einzelnen Abläufe bei der Behandlung. „Was auch der Patient selber meint was schief gelaufen ist“, erklärt Herr Dr. Heise, ist für seine Arbeit sehr wichtig.

„Woraus dürfen unsere Zuhörer/-innen achten, wenn es um dieses Thema geht? Was sind Marker, wo Patienten einfach einmal mit einem Anwalt sprechen sollten?“ ist eine Frage von Jörg.

„Im Prinzip sollten die Patienten sich selbst einmal vor Augen halten, wie war das eigentlich? Was wurde mir vorher gesagt, wie ist der übliche Verlauf und wo sind die Risiken“: sagt Herr Dr. Heise. „Sie sollten abgrenzen, ist der Verlauf wie geschildert, oder ist etwas anders?“, so Herr Dr. Heise. Auch bei weiteren Operationen sollten die Patienten aufmerksam werden.

„Es muss nicht immer gleich der Anwalt sein. Man kann auch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oft zu Rate ziehen. Die Krankenkassen haben ein großes Interesse daran zu helfen, denn wenn eine fehlerhafte Operation vorliegt, bekommt die Krankenkasse die gezahlten Gelder wieder zurück“, erklärt Herr Dr. Heise.

Wichtig im Prozess sind für Herrn Dr. Heise auch die Aufklärungsgespräche vor der Operation. Einen Zeugen bei einem solchen Gespräch dabei zu haben, ist nach Auffassung von Herrn Dr. Heise kein Zeichen von Misstrauen. Vielmehr wird für den Patienten Sicherheit geschaffen und es wird über die juristische Beweisnot hinweggeholfen.

„Geht es gleich immer vor Gericht oder gibt es auch Schichtungsstellen?“, ist eine wichtige Frage. „Es gibt auch Schlichtungsstellen, welche von den Ärztekammern eines Bundeslandes angeboten werden. Diese vertreten den Patienten kostenfrei“: berichtet Dr. Heise.

Link zur Kanzlei Dr. Heise, Gärtner und Kerkmann: http://www.kanzlei-hgk.de

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