Folge 162: Barrierefreie und behindertengerechte Wohnraumgestaltung

Im heutigen Podcast geht es um behindertengerechte Wohnraumgestaltung. Herr Böker, Architekt in Hameln, hat sich auf barrierefreies und behindertengerechtes Bauen spezialisiert. Bereits sein Onkel, bei dem er die Lehre gemacht hat, hat sich in diesem Bereich vertieft und Herr Böker, der das Architekturbüro von seinem Onkel übernommen hat, hat dessen Arbeit fortgeführt. Oft geht es vor allem darum, Klarheit zu schaffen, ob gewisse Umbauarbeiten überhaupt möglich beziehungsweise finanziell sinnvoll sind. Als Beispiel nennt Herr Böker einen Fall, bei dem ein Patient nach der Heilbehandlung provisorisch bei seinen Eltern einziehen will.

Da es sich nur um eine kurze Zeitdauer handelt, sind hier kostenintensive Maßnahmen nicht zielführend. Wie lange eine solche Planung und Umsetzung dauern kann, lässt sich pauschal nicht sagen. Herr Böker bearbeitet oft mehrere Aufträge parallel und kann seine Zeit somit nicht nur in ein Projekt investieren. Herr Böker sagt dazu: „Das kann innerhalb weniger Tage fertig sein, das kann sich natürlich auch hinziehen, insbesondere dann, wenn vielleicht sogar noch baurechtliche Sachen vorab geklärt werden müssen.“ Denn nicht immer ist das, was notwendig ist, auch erlaubt. Als Beispiel nennt Herr Böker hier ein Bauvorhaben, bei dem ein Zubau nötig wäre, dieser würde allerdings in der Bauflucht stehen und seine festgelegte Grenze überschreiten. Hier ist es notwendig, das Bauamt zu verständigen.

Natürlich gibt es hier, wie auch überall anderswo, DIN-Richtlinien. Herr Böker erklärt, dass sich diese bei Bestandshäusern oft nicht umsetzen lassen. Ist in einer Mietwohnung etwa das Badezimmer eher klein, lässt sich dieses oft nicht einfach vergrößern. Bei Neubauten ist das natürlich einfacher. Aber auch hier ist zu beachten, dass die vorgegebenen DIN-Richtlinien für den Betroffenen selbst vielleicht gar nicht passen. „Es gibt ja durchaus Versicherte, Geschädigte, die zum Beispiel größere Flächen brauchen als die, die in der Norm vorgegeben sind, weil sie mit gestreckten Beinen im Rollstuhl sitzen oder weil sie einen Pflegerollstuhl benötigen, in dem sie geschoben werden“, sagt Herr Böker. Aber nicht nur bei privaten Wohnräumen, sondern auch bei der Arbeitsplatzgestaltung ist er im Einsatz. Hier ist es aufgrund des bereits vorher getroffenen Kostenvoranschlags und der Bereitschaft der Zahlung der Berufsgenossenschaft relativ unkompliziert, die passenden Maßnahmen umzusetzen.

Sollte ein Betroffener keine Möglichkeit haben, sich an Haftpflichtversicherer oder Berufsgenossenschaften zu wenden, ist es wichtig zu erkennen, was die grundlegenden Bedürfnisse sind, denn natürlich sind solche Anpassungen oft mit hohen Kosten verbunden. Herr Böker rät: „Da muss man halt schauen, was kann ich mit meinem Geld, das mir zur Verfügung steht, wirklich machen.“ Dabei bekommt man leider oft nicht die optimale Variante, sondern eben die finanziell leistbare.