Folge 180: Zweite Meinung – Anwaltwechsel?

Nach einem Verkehrsunfall machen Betroffene manchmal keine positiven Erfahrungen mit dem sie vertretenden Rechtsanwalt

In der aktuellen Sendung von „Auf geht’s – der Reha Podcast!“ erklärt Moritz Kerkmann von der Kanzlei Dr. Heise – Gärtner – Kerkmann aus Achim die Frage, was man in einem solchen Fall machen kann. Ist es sinnvoll, sich eine zweite Meinung einzuholen? Oder gar einen Anwaltswechsel in Betracht zu ziehen, wenn man sich schlecht vertreten fühlt?

Wann ist ein Anwaltswechsel sinnvoll? Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Rechtsanwalt nicht mit offenen Karten spielt, oder Ihnen sein genaues Vorgehen beziehungsweise seine Strategie in Bezug auf Ihren Fall nicht ausreichend erklärt?

Schleicht sich bei Ihnen das Gefühl ein, dass Ihr Rechtsanwalt nicht alle Fakten offenlegt oder Ihren Fall nicht ausreichend rechtlich schildert? Gibt es allgemeine Kommunikationsschwierigkeiten? Ist Ihr Rechtsanwalt schwer erreichbar und macht keinen Schritt auf Sie zu?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie in erster Linie versuchen, ein persönliches Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt zu führen. Falls Sie mit dem Ergebnis dieses Gesprächs weiterhin unzufrieden sind, macht es Sinn, eine zweite juristische Meinung in Betracht zu ziehen.

Gerade wenn es um schwerbetroffene Verkehrsunfallopfer geht, sollte ein Rechtsanwalt Erfahrungen im Personenschadenmanagement haben. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt danach.

Es mag vielleicht sein, dass Ihr Rechtsanwalt allgemein viele Rechtsgebiete optimal abdeckt, nicht aber das für Sie wichtige Personenschadenmanagement.

In diesem Fall dürfen Sie beobachten, ob Ihr Rechtsanwalt Sie an einen Kollegen verweist.

Sollten Sie weiter ein ungutes Gefühl entwickeln, können Sie aktiv werden. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Verkehrsrecht und Personenschadenmanagement und holen Sie sich eine zweite rechtliche Meinung ein. Klären Sie im vorab, welche Kosten Ihnen für die zweite Meinung entstehen.

Schildern Sie Ihren Fall und das Vorgehen Ihres Rechtsanwalts. In jedem Fall erhalten Sie auf diese Weise eine Rückmeldung, ob Sie sich auf einem guten Weg befinden.

Sie haben dann die Möglichkeit, entweder mit Ihrem Rechtsanwalt erneut in den Austausch zu gehen oder einen Anwaltswechsel vorzunehmen. Fragen Sie nach, welche Kosten Ihnen durch einen Anwaltswechsel entstehen und wer diese übernehmen könnte.

In einer Sendung mit Eduard Herwartz von der „Deutschen Interessengemeinschaft für Unfallopfer“ (DIVO) hatte Jörg Dommershausen dieses Thema schon einmal besprochen. Mehr findest du in der Sendung 47 des „Auf geht’s- der Reha-Podcast!“ .