17.10.2019 Mitwirken – Grenzen der Zusammenarbeit

Der Code of Conduct im Reha-Management ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit. Für Unfallopfer, Versicherung und Rechtsanwalt ist die Zusammenarbeit freiwillig. Dies gilt auch für die Teilnahme des Betroffenen an Maßnahmen. Und auch Leistungsanbieter (zum Beispiel Reha-Zentren) arbeiten freiwillig mit den Unfallopfern. 

Sagt ein Unfallopfer Termine stetig und kurzfristig ab, ist dies eine personelle und finanzielle Belastung für den Leistungsanbieter. Zumal, wenn es keine triftigen Gründe für Therapieabsagen gibt. Bitter ist dies, wenn bereits mehrfach Chancen zur Verhaltensveränderung gewährt wurden.

Wenn dann noch der Anwalt nicht mehr weiter weiß und seinen Mandanten nicht erreicht, ist es Zeit, das Reha-Management abzubrechen.