Folge 092 – Medikamentenabhängigkeit nach einem Unfall

2007 erlitt der damalige Dachdecker Daniel einen Unfall, der jedoch von der Berufsgenossenschaft nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Es folgte eine längere Zeit der Behandlung, während der er Krankengeld erhielt. Außerdem bekam er Medikamente gegen die mit den Unfallfolgen verbundenen Schmerzen. Was Daniel verschwiegen wurde: Die Medikamente haben abhängig gemacht. Dies wurde erst später durch seine Ärzte festgestellt. Es folgte ein erneuter Krankenhausaufenthalt zwecks Entzug. Die Krankenkasse hatte allerdings nur fünf Wochen genehmigt, so dass der Entzug abgebrochen wurde. Wieder griffen seine Ärzte ein und setzten die Bewilligung eines weiteren, achtwöchigen Krankenhausaufenthaltes durch. In diesem zweiten Anlauf gelang der Entzug.

Ärztlicher Behandlungsfehler?

Da Daniel nicht darüber aufgeklärt wurde, dass die verabreichten Medikamente zur Abhängigkeit führen, ist ein ärztlicher Behandlungsfehler anzunehmen. Es ist sicher nachvollziehbar, dass die Erkenntnis, zu den Folgen des Unfalls nun auch noch die einer fehlerhaften Behandlung tragen zu müssen, zudem in eine ungewisse berufliche Zukunft zu blicken, sich auf Daniels Selbstwertgefühl auswirkten. Glücklicherweise stand ihm der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) zur Seite und auch die Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit unterstützte ihn dabei, der Zukunft wieder positiver entgegenzublicken.

Der Weg in eine neue Zukunft

Durch das Arbeitsamt wurde eine Umschulung genehmigt: Aufgrund des Unfalls konnte Daniel keinen Beruf mehr ausüben, der mit körperlichen Belastungen verbunden war. Er entschied sich stattdessen für den kaufmännischen Bereich. Der Umschulung selbst ging eine Vorbereitungszeit voraus, die anschließende Ausbildung über Berufsförderungswerk (BfW) in Bremen-Nord dauerte drei Jahre. Die einfühlsame Begleitung durch die Beraterin der Agentur für Arbeit und das Berufsförderungswerk sowie die neue berufliche Perspektive steigerten sein Selbstvertrauen wieder etwas: „Durch den Unfall konnte ich mir aussuchen, ob ich zwei Jahre mit begleitenden Hilfen oder drei Jahre ohne begleitende Hilfen wähle. Ich habe mich für drei Jahre ohne begleitende Hilfen entschieden, um volle drei Jahre den Stoff in der Berufsschule mitzubekommen.“ Bei der IHK beantragte er erfolgreich einen Nachteilsausgleich für eine verlängerte Prüfungszeit.

Ohne Medikamente geht es nicht

Nach bestandener Prüfung wurde der zu 40 Prozent als schwerbehindert geleichgestellte Daniel vom ausbildenden Betrieb übernommen. Eigeninitiativ bewarb er sich nach einiger Zeit anderweitig und hatte wiederum Erfolg. Dieser setzte sich in seinem Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit fort: „Man hat eigentlich nicht mehr Urlaub oder andere Vorzüge, man hat nur den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter mit 50 Prozent.“ Der Erfolg baute sein Selbstwertgefühl weiter auf.

Einfach ist das Leben seit dem Unfall dennoch nicht, denn ohne Medikamente gegen Schmerzen geht es nicht. Diese machen nicht abhängig, bestimmen aber anderweitig das Leben – Belastbarkeit und Schlafbedürfnis haben sich deutlich geändert. Inzwischen kann sich Daniel jedoch immer besser damit arrangieren. Dabei hat ihm unter anderem das Buch „Rezepte für den Selbstwert“ geholfen.

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