Folge 206: Der Kampf um das ärztliche Budget

Wie ist das so mit einem Budget? Wenn es um Therapien geht, sagen viele Ärzte, dass diese nicht verordnet werden dürfen. Grund soll das ärztliche Budget sein. Aber ist das wirklich so? Und wer kann dieses Problem lösen?

Wichtig ist die Zielsetzung. Was konkret soll in der Teilhabe erreicht werden? Geht es um die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess? Oder ist das Ziel die Selbständigkeit, um zum Beispiel den Haushalt wieder führen zu können? Also um den Haushaltsführungsschaden so gering wie möglich zu halten.

Dann ist das verarbeiten von Informationen nicht so einfach. Manchmal kommt dann noch eine körperliche Einschränkung hinzu.

Stephan Runge vom Aphasie-Zentrum-Vechta hat seinen eigenen Erfahrungen mit der Verordnung von Neuro-Therapien durch Haus- oder Fachärzte sammeln müssen. „Wir haben ganz häufig Ärzte, die uns sagen, es wäre eine Frechheit, dass die Angehörigen zu ihm geschickt werden und um mehr Therapien bitten.“ ist eine Erfahrung von Stephan Runge.

Medizinisch notwendige Therapien, um ein Mindestmaß an Teilhabe und Erhalt von Reha-Erfolgen zu sichern, werden mit dem Hinweis auf das ärztliche Budget verweigert.

Dabei geht es doch nicht nur um Arbeit. Was benötigt ein Betroffener, um wieder mit seiner Familie zu kommunizieren? Oder wie ermögliche ich es, dass ein Hirngeschädigter sich wieder mit Freunden und Arbeitskollegen treffen kann?

Dies sind Fragen der Teilhabe. „Von dem Gedanken, der Mensch ist nur dann wichtig, wenn er einer Arbeit nachgeht, müssen wir uns befreien!“ ist die Position von Stephan Runge.

Vergessen wird dabei oft, dass es Studien gibt, die beweisen, dass es egal ist, wie lange das Ereignis zurückliegt. Vielmehr kommt es ausschließlich auf den Umfang von Neurotherapien an.

Bei der Verordnung von geeigneten Therapien geht es immer um ein Teilhabeziel. Dabei kann ein Teilhabeplan nach dem SGB IX ein wichtiger Richtungsweiser für die die Beteiligten sein.