Folge 217: Ungeahnte Leistungen für Hinterbliebene und Autofahrer

In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen, dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind.

Ganz konkret geht es um die Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.

Und Achtung. Bist du nicht richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner Versicherung unterschrieben hast.

Eduard Herwartz erläutert, dass für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig.

Und dann ist da noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen.

Alle von Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.

Mehr hierzu mit Link zum Leitfaden in Sendung 202 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“.