Folge 220: Autos nach Maß

In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ habt ihr ja schon Bertus Kosock von der Firma Kirchhoff Mobility kennen gelernt. Wir besprachen die Möglichkeiten des Erwerbs oder der Erhaltung einer Fahrerlaubnis. Wichtig ist, vor eigenen Maßnahmen einen Antrag auf Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe bei einem Träger nach dem SGB IX zu stellen. Ist der Träger nicht zuständig, muss er deinen Antrag rechtzeitig an den zuständigen Träger weiterleiten. So jedenfalls die Rechtslage und die Theorie (§ 14 Abs. 1 SGB IX).

Für dich kommt es darauf an, entweder am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das ist ja dein Ziel für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung.

Für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) bestehen eigene und konkrete Kraftfahrzeughilferichtlinien.

In der heutigen Sendung „Autos nach Maß“ geht es um die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer und solche, die gefahren werden müssen (Passivfahrer).

Im ersten Teil der Sendung geht es um die zuletzt genannte Gruppe. Bertus Kosock stellt Möglichkeiten des Heckeinstiegs vor. Dabei müssen am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden, die dann später fast nicht mehr sichtbar sind. Vorteil ist, dass die betroffene Person selbst in das Fahrzeug einfahren kann.

Und dann geht es auch um die Selbstfahrer. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Ziel ist immer die Selbständigkeit zu erhalten. Das ist zum Beispiel mit einem Verladesystem für den Rollstuhl denkbar.

In beiden Fällen sind viele Optionen denkbar. Sie müssen zum einen den Einschränkungen, den Vorgaben von Behörden und den Zusagen der Kostenträger entsprechen. Finanziert werden keine „Luxusführungen“. Diese kannst du zwar im Rahmen deines Wahlrechtes erwerben, „geschuldet“ wird allerdings nur Mobilität.

Hier geht es zur Firma Kirchhoff Mobility.